Sie sind hier: Home > Arzneimittelinformationssystem > Hintergrund
 
 

 

Im Rahmen des Arzneimittelinformationssystems bietet das Zentralinstitut Arzneimittelrohdatenbestände Softwarehäusern an, deren Arztpraxissoftware für die vertragsärztliche Abrechnung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassen sind. Die Softwarehäuser versehen diese mit einer Benutzeroberfläche, binden die Daten in ihre Arztpraxissysteme ein und stellen sie so dem niedergelassenen Vertragsarzt als voll integrierten Bestandteil der jeweiligen Software zur Verfügung. Voraussetzung für den Bezug der Daten ist, dass das Softwarehaus mit dem Zentralinstitut einen Vertrag abschließt. Basis der Arzneimittelinformationen des Zentralinstitutes sind Datenbestände des ABDATA Pharma-Daten-Service, ein Unternehmensbereich der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH in Eschborn.

Das Angebot richtet sich auch an Kassenärztliche Vereinigungen. Hier leisten die Daten im Bereich der Pharmakotherapieberatung wertvolle Dienste. Darüber hinaus nutzen Kassenärztliche Vereinigungen, denen Informationen über die getätigten Verordnungen und mögliche Verordnungsverschiebungen vorliegen, diese für weitergehende Analysen.


Letzte Änderung am: 19.01.07

 

 
Teilnahme an gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen und an Beratungen zur Prävention des Darmkrebs: Das Zentralinstitut hat für das Jahr 2008 eine Schätzung zur Inanspruchnahme... (mehr)