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Die Arbeiten des Zentralinstituts auf dem Gebiet der medizinischen Klassifikationen und speziell der Diagnosenklassifikation ICD-10 und des Operationen- und Prozedurenschlüssels OPS unterstützen vorrangig die an der ambulanten Gesundheitsversorgung teilnehmenden Vertragsärzte in den Arztpraxen und stationären Einrichtungen. Wegen der sektorenübergreifenden Bedeutung dieser Arbeiten sind die Ergebnisse jedoch auch für die medizinische Dokumentation in den Krankenhäusern selbst von Bedeutung. Vorrangiges Ziel unserer Bemühungen auf diesem Gebiet ist die Unterstützung der Ärzteschaft bei der Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Klassifikationen durch die Erarbeitung und Pflege von Verschlüsselungshilfsmitteln, vor allem in Datei- und Buchform.

Von der ICD-10 zur ICD-10-SGBV und ICD-10-SGB-V

Die ICD-10 ist 1992/94 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der englischsprachigen Fassung als International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision, herausgegeben worden. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlichte 1994/95 die Version 1.0 der gemeinsamen deutschsprachigen Fassung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. 1996/97 erfolgte eine Überarbeitung durch eine Expertenarbeitsgruppe unter Beteiligung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ziel war die Beachtung der Bedürfnisse der Diagnosenverschlüsselung, die in den §§ 295 und 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung vorgeschrieben ist. Das Ergebnis wurde im Juli 1999 vom DIMDI als ICD-10-SGBV, ebenso wie die vollständige ICD-10, in der Version 1.3 veröffentlicht. Gemäß der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24.6.1999 wurde die ICD-10-SGBV am 1.1.2000 für die Diagnosenverschlüsselung in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung verbindlich eingeführt.

Nach der Entscheidung der Selbstverwaltung, die australischen AR-DRGs (Australian Refined Diagnosis Related Groups), Version 4.1 (1998), zur Grundlage eines pauschalierten Entgeltsystems für die deutschen Krankenhäuser zu machen und mit der dafür erforderlichen Diagnosen- und Prozedurendokumentation im Jahre 2001 zu beginnen, musste die ICD-10-SGBV überarbeitet werden, damit in den Kapiteln I-XIX und XXI die dafür erforderlichen Schlüsselnummern zur Verfügung stehen. Zur Unterscheidung von der Version 1.3 erhielt die neue Version 2.0 (Stand November 2000) die formal leicht geänderte Kurzbezeichnung ICD-10-SGB-V. Mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8.11.2000 wurde diese neue Fassung für den stationären Bereich ab 1.1.2001 vorgeschrieben, während im ambulanten Bereich die Version 1.3 gültig blieb. Hier konnten die zum 1.1.2000 eingeführten Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit (V, Z und A) und für die Seitenlokalisation (R, L und B) weiterhin verwendet werden, während im stationären Bereich seit 2001 nur noch die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation erlaubt sind.

ICD-10-GM 2004

Die gleichzeitige Verwendung zweier im Prinzip gleicher, im Detail jedoch unterschiedlicher ICD-10-Versionen erwies sich immer mehr als ein Hemmnis für die gewünschte Integration der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und war eine Last für alle in beiden Bereichen tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Mit der vom DIMDI am 15.8.2003 veröffentlichten ICD-10-GM 2004 (GM = German Modification) wurde wieder eine ICD-10-Version zur Verfügung gestellt, die seit 1.1.2004 in beiden Bereichen gemeinsam genutzt werden muss und den zwischenzeitlich geänderten Erfordernissen des Gesundheitssystems (obligatorische Einführung der G-DRGs [German DRGs] ab 1.1.2004) und den Veränderungen in der medizinischen Wissenschaft Rechnung trägt. Wegen der unterschiedlichen Abrechnungsbestimmungen in den beiden Bereichen der Gesundheitsversorgung wurden in der ICD-10-Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 29.9.2003 leicht differierende Anwendungsbestimmungen festgelegt, die sich vor allem auf den Gebrauch der Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit und die Stelligkeit der anzugebenden Schlüsselnummern beziehen.

ICD-10-GM 2005

Zum 15.8.2004 veröffentlichte DIMDI für die Buchversion die ASCII-Dateien sowie die Liste mit den kodierrelevanten Änderungen der ab 1.1.2005 gültigen Version ICD-10-GM 2005. Andere Dateien folgten Mitte September, und zwar vor allem die komplette Aktualisierungsliste, die PDF-Datei und die kostenpflichtige RTF-Datei. Wiederum sind Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen gemäß den Erfordernissen des G-DRG-Systems, dem medizinischen Fortschritt und den Vorgaben der WHO vorgenommen worden. Gemäß einem eher konventionell orientierten Standard erfolgte in den beiden Bänden der ICD-10-GM 2005 die Umstellung auf die neue Rechtschreibung.

ICD-10-GM 2006

Im Oktober 2005 veröffentlichte DIMDI die Dateien der ab 1.1.2006 gültigen Version ICD-10-GM 2006. Wie nun jedes Jahr sind Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen gemäß den Erfordernissen des G-DRG-Systems, dem medizinischen Fortschritt und den Vorgaben der WHO vorgenommen worden.

Es sei darauf hingewiesen, dass die ICD-10-GM-Buchausgabe den größten Teil der „Vierstelligen ausführlichen Systematik“ aus Band 1 der vollständigen WHO-Fassung der ICD-10 enthält und dabei im Kapitel XXI und vor allem im Kapitel XX deutlich reduziert ist. (DIMDI hat aus Gründen der Vollständigkeit und der späteren Erweiterbarkeit des Kapitels XX die mehr als 100 Hinweise auf detaillierte Schlüsselnummern des Kapitels XX belassen, obwohl sie jetzt keine Auswirkung haben.) Zusätzlich enthält die ICD-10-GM die „Morphologie der Neubildungen“ auf der Grundlage der ICD-O (Oncology) von 1990. In der ICD-10-GM nicht enthalten sind aber die Einführung, der Bericht über die Internationale Konferenz zur 10. Revision, die Sonderverzeichnisse zur Tabellierung der Mortalität und Morbidität, die Definitionen und die Nomenklaturvorschriften sowie die „Dreistellige allgemeine Systematik“. Alle diese im Band 1 der WHO-Version der ICD-10 zusätzlich enthaltenen Teile, die für die Diagnosenverschlüsselung außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 295 und 301 SGB V benutzt werden können (also auch für eine evtl. gewünschte genauere Verschlüsselung innerhalb der Gesundheitseinrichtungen), sind in der vom DIMDI nur in Dateiform veröffentlichten Version 2006 der deutschsprachigen vollständigen WHO-Version der ICD-10 verfügbar.

ICD-10-GM-Stammdatei

Das Zentralinstitut stellt über den IT-Bereich der KBV allen Softwarehäusern eine einheitliche ICD-10-GM-Systematikdatei zur Verfügung, die sich von der durch das DIMDI herausgegebenen amtlichen Datei durch vollständige Textformulierungen für alle Schlüsselnummern und eine bessere und stringente EDV-technische Aufbereitung unterscheidet. Anders als im stationären Bereich sind so von Anfang an, also seit dem 1.1.2000 sowie in den Modellversuchen bereits seit 1997, die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass alle Arztpraxisprogramme und damit alle Ärzte und sonstigen Nutzer mit einheitlichen Daten arbeiten können.


Letzte Änderung am: 29.05.07

 

 
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