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Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gehören gemäß § 25 SGB V zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruchsberechtigt sind Frauen beginnend vom 20. Lebensjahr und Männer vom 45. Lebensjahr an. Eine obere Altersgrenze ist nicht vorgesehen. Die Untersuchung kann im allgemeinen jährlich von dem anspruchsberechtigten Personenkreis durchgeführt werden lassen. Für die Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl und für koloskopische Untersuchungen sind davon abweichende Untersuchungsintervalle vorgesehen.

Die Akzeptanz dieses Präventionsprogramms bestimmt wesentlich dessen bevölkerungsmedizinische Wirksamkeit. Die Bereitschaft sich Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (KFU’en) zu unterziehen variiert erheblich nach Alter und Geschlecht. Aus diesem Grunde hat das Zentralinstitut im Auftrag des Arbeitsausschusses Prävention des Bundesauschusses Ärzte und Krankenkassen bzw. des Unterausschusses Prävention des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum Jahr 2004 aktuelle Schätzungen zur Beteiligung an den Krebsfrüherkennungsmaßnahmen vorgenommen.

Die hier vorzustellenden Ergebnisse der Teilnahmeschätzung beziehen sich auf die Teilnahme im Jahr 2004 soweit dies nicht anders beschrieben ist. Es handelt sich ausschließlich um querschnittliche Betrachtungen, die über die wiederholte Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungmaßnahmen der gleichen Versicherten (Teilnahmekontinuität) über aufeinanderfolgende Jahre keine Auskunft geben kann. Zur Frage der Inanspruchnahme von Früherkennungs-Koloskopien werden erstmals auch kumulierte Teilnahmeraten berechnet. Hierbei kommt die Zahl der in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommenen Untersuchungen zur Darstellung, die bezogen werden auf die durchschnittliche Größe der anspruchsberechtigten Population in den jeweiigen Bezugsjahren.

Gesundheitsuntersuchungen gehören gleichfalls gemäß §25 SGB V zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruchsberechtigt sind Männer und Frauen mit Erreichen des 36. Lebensjahres. Eine Gesundheitsuntersuchung kann in jedem zweiten Jahr in Anspruch genommen werden. Eine obere Altersgrenze ist nicht vorgesehen.

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Letzte Änderung am: 26.01.10

 

 
Teilnahme an gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen und an Beratungen zur Prävention des Darmkrebs: Das Zentralinstitut hat für das Jahr 2008 eine Schätzung zur Inanspruchnahme... (mehr)