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Mit der Einführung der präventiven Koloskopie hat der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen einen Katalog von qualitätssichernden Maßnahmen zur Struktur- und Prozessqualität verbunden.

  • die Durchführung von Koloskopien ist erst nach Genehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zulässig
  • berechtigte Ärzte sind: Gastroenterologen, Internisten mit Fachkunde Sigmoido-Koloskopie, Kinderchirurgen mit Fachkunde Sigmoido-Koloskopie und zur Durchführung von Koloskopien nach Weiterbildung berechtigte Chirurgen
  • die selbständige Durchführung von mindestens 200 Koloskopien und 50 Polypektomien innerhalb von zwei Jahren vor Antragsstellung auf die Genehmigung muss nachgewiesen werden
  • zur Aufrechterhaltung der Genehmigung muss die Durchführung von mindestens 200 vollständigen Koloskopien und 10 Polypektomien im Abstand von jeweils 12 Monaten nachgewiesen werden
  • apparative Voraussetzungen (Intubationsbesteck, Absaugvorrichtung, Sauerstoffversorgung, Defibrillator, Pulsoxymetrie) müssen vorgehalten werden
  • zur Sicherung der Hygienequalität werden regelmäßig hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen der Aufbereitung der Endoskope durchgeführt
  • es können nur vollständige (bis zum Zoekum bzw. Ileum) durchgeführte Koloskopien als präventive Koloskopien abgerechnet werden
  • die Vollständigkeit der Untersuchung ist durch eine Bilddokumentation nachzuweisen
  • Voraussetzung für die Abrechnung der Untersuchung ist eine vollständige Dokumentation (Muster 38a) zur Indikation, zu Prozessparametern (u. a. Vollständigkeit der Untersuchung, Sedierung, Durchführung einer Polypektomie, vollständige Entfernung von Polypen, Komplikationen) und Befunden (u. a. makroskopischer Befund, Histologie, OP-Befunde), die der Evaluation der Maßnahme dient

Zusätzlich wurden Vorgaben zu einer adäquaten Information von Interessenten an der Darmkrebsfrüherkennung über die Vorteile und etwaigen Risiken der verschiedenen Optionen (Okkultbluttest, Koloskopie) beschlossen.

Die Einführung des Koloskopie-Screenings haben die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit einem Auftrag an das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zur wissenschaftlichen Evaluation der präventiven Koloskopie verbunden. Insbesondere die Untersuchung der Akzeptanz der präventiven Darmspiegelung in der Bevölkerung und die Einschätzung der voraussichtlichen Wirksamkeit dieser Maßnahme stehen dabei im Vordergrund zur Beurteilung der Programmeffektivität. Der Vertrag zur wissenschaftlichen Begleitung der Früherkennungskoloskopie hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis Ende 2005 und bezieht sich auf die bundesweite Auswertung der Dokumentationsvordrucke.

Im März 2005 hat das Zentralinstitut die Ergebnisse der Auswertung von über 300.000 der rund 500.000 präventiven Darmspiegelungen, die bundesweit im Jahr 2003 durchgeführt wurden, publiziert. Diese Ergebnisse repräsentieren damit die weltweit bislang größte Studie zur Früherkennungskoloskopie.


Letzte Änderung am: 14.07.05

 

 
Teilnahme an gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen und an Beratungen zur Prävention des Darmkrebs: Das Zentralinstitut hat für das Jahr 2008 eine Schätzung zur Inanspruchnahme... (mehr)